06.07.2015
Umsetzung der Unternehmensreform III im Kanton Schaffhausen
Der Regierungsrat hat seine Strategie zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) im Kanton Schaffhausen festgegelegt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schaffhauser Wirtschaft sicherzustellen und um alle Unternehmen gleich zu behandeln, beabsichtigt er folgende Hauptmassnahme: Reduzierte Gesamtsteuerlastung von 12 -12.5 % für alle juristische Personen statt der heutigen differenzierten Besteuerung je nach Status der Gesellschaft. Diese Anpassung kann voraussichtlich kostenneutral und ohne Belastung der natürlichen Person umgesetzt werden.
Für weitere Informationen: http://www.economy.sh/diverses/news/article/erste_ausgabe_des_neuen_magazins_sh_wirtschaft_erschienen_copy_1.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=10210&cHash=3493dcb2a72bee8f32124a2648a74017
Quelle: Regierungsrat